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100 Jahre Frauenwahlrecht: 19 + 1 Künstlerinnen

17.01.2019 bis 31.03.2019

Am 19. Januar 1919 fand mit der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung die erste Wahl statt, bei der Frauen in Deutschland aktives und passives Wahlrecht besaßen. Grundlage für diese Änderung des bislang Männern vorbehaltenen Rechts war das Reichwahlgesetz vom 30. November 1918. Das Frauenwahlrecht gilt als einer der wichtigsten Grundsteine für die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Seiner Einführung war ein langer Kampf vorausgegangen, der in der Französischen Revolution seinen Anfang genommen und zu Beginn des 19. Jahrhunderts in vielen europäischen Ländern von bürgerlichen und sozialistischen Frauenbewegungen forciert worden war. Bei der ersten Wahl unter neuer Gesetzgebung in Deutschland kandidierten 310 Frauen. 37 von ihnen erhielten ein Abgeordnetenmandat. Als erste Abgeordnete der Weimarer Nationalversammlung sprach die Sozialdemokratin Marie Juchacz aus Berlin: „Ich möchte hier feststellen ..., dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Der 100. Jahrestag der Wahl zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 2019 war dem Kunstbeirat des Deutschen Bundestages Anlass, neunzehn Künstlerinnen um ein Statement zum Thema zu bitten. Die so entstanden Arbeiten zeigen Perspektiven auf ein Thema, das an Aktualität kaum verloren zu haben scheint und – abhängig von Herkunft und Erfahrung der Künstlerinnen – unterschiedliche Blickwinkel und Erzählungen hervorbringt.